Über das Fachanwalt Forum Arbeitsrecht

Die Bedeutung des Arbeitsrechtes für die Interessen der Beschäftigten und der Arbeitgeber ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Alle Akteure des Arbeitsrechts sehen sich einer ständig komplexer werdenden Arbeitsrechtsmaterie gegenüber, die für den Rechtsuchenden kaum noch verständlich ist.
Nicht nur fehlt eine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts in Deutschland. Eine große Vielzahl unterschiedlicher Gesetze mit nachhaltigem Einfluss auf die Wirklichkeit des Arbeitslebens in Deutschland sowie eine nicht minder ausdifferenzierte und vielschichtige Rechtsprechung machen es kaum noch möglich, sich im Arbeitsrecht sachgerecht zu vertreten, ohne ausgesuchte Spezialisten hinzuzuziehen. Spezialisten, die sowohl auf dem Gebiet des individuellen, wie des kollektiven Arbeitsrechtes, als auch hinsichtlich der Besonderheiten des Verfahrens in einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit eine hohe anwaltliche Qualifikation besitzen. Das FFA fördert und sichert diese Qualifikation. Die im Fachanwalt Forum Arbeitsrecht zusammengeschlossenen Arbeitsrechtsspezialisten der Bundesrepublik Deutschland nehmen für sich aufgrund Erfahrung und ständiger Weiterbildung eine hervorragende Qualifikation in Anspruch. Unabhängig davon, ob sie überwiegend Arbeitgeber oder überwiegend Arbeitnehmer vertreten, haben sie sich im FFA zu einem ausschließlich fachlich orientierten Verbund zusammengefunden, um sich als Experten zu allen Fragestellungen des Arbeitsrechts auszutauschen.

Mitglieder im FFA

Die Mitglieder des FFA sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, die auf höchstem fachlichem Niveau in der Interessenvertretung tätig sind und die arbeitsrechtliche Entwicklung in Deutschland prägen.
Viele sind zusätzlich in anderen wichtigen arbeitsrechtlichen Gremien tätig und engagieren sich wissenschaftlich durch Veröffentlichungen und Publikationen. Die Zahl der Mitglieder im FFA ist auf 100 begrenzt. Damit soll die Individualität des Wissensaustausches und der Kontakte unterstrichen werden. Die Mitglieder im FFA sollen sich persönlich kennen und schätzen lernen und damit den Meinungsaustausch intensivieren.
Eine aktuelle Übersicht der im FFA vertretenen Mitglieder finden Sie hier.

Die FFA Tagungen

Die Mitglieder des FFA treffen sie sich regelmäßig am dritten Wochenende im November in Berlin, um sich auszutauschen, neue Verbindungen zu knüpfen, alte Verbindungen zu erneuern und last but not least im Rahmen eines zweitätigen Seminars das arbeitsrechtliche Wissen zu vertiefen sowie arbeitsrechtliche Entwicklungen intensiv zu diskutieren. Dabei bereichern namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsprechung sowie der Wissenschaft regelmäßig das Seminar.
Informationen zu vergangenen Tagungen finden Sie in unserer Zusammenfassung
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